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Chargeback

Der Begriff "Chargeback" kommt aus dem englischen und heisst wörtlich übersetzt "Ausgleich" bzw. "Ausgleichsbuchung". Jeder Shopbetreiber hört das Wort chargeback nur sehr ungerne, da dies bedeutet eine bezahlte Rechnung wurde storniert.

Chargeback bedeutet die Stornierung der Transaktion oder Geschäftes durch den Inhaber der Kreditkarte bei der ausgebenden Bank (Issuer Bank) oder Kreditkartengesellschaft innerhalb einer festgesetzten Frist. Und diese Frist wird oftmals kurz vor Ablauf ausgenutzt. Diese Zeitspanne erstreckt sich von dem Tag der Unterschrift auf dem Beleg der Transaktion bis zu dem Tag an dem der Issuer letztmalig sein Chargeback Recht geltend machen kann.

EIn Chargeback ist dann möglich, wenn der Kreditkartenbesitzer einer Belstung des Konto durch eine Kreditkartenzahlung widerspricht. Besonders im online Handel wird dieses Verfahren angewandt, da der Händler sich gegen diesen Widerruf fast nicht zur Wehr setzen kann. Der Widerruf kann nur bei schriftlichen Verträgen angefachten werden, was beim online Handel selten der Fall ist.

Die Chargeback Gebühr muss der Händler zahlen, beim dem der Kauf erfolgt ist. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwand liegen diese Kosten zwischen 30-50 Euro, selbst wenn der Warenwert deutlich geringer war. Viele Händler sind mittlerweile dazu übergegangen, sich gegen das Chargeback abzusichern. Dadurch entsteht eine viel geringere Varianz im online Einkauf, was dem Händler zugute kommt 

 

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