Als Vorratsgesellschaft bezeichnet man eine bereits eingetragene Kapitalgesellschaft. Diese ist bereits im Handelsregister eingetragen und kann binnen 48 Stunden übernommen und eingesetzt werden.
Für Firmengründer, die schnell und termingenau eine Kapitalgesellschaft benötigen, ist der einfachste Weg eine Vorratsgesellschaft zu erwerben. Diese wurde gegründet und in Handelsregister eingetragen, hat aber seid ihrer Gründung keine aktive Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Mit einer Vorratsgesellschaft erspart sich der Investor einen langen Eintragungsprozess einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister und die damit verbundenen Risiken während dieser Zeit.
